Der Beitrag „Zu weit gefasst und irrelevant" – Coinbase-Nutzers IRS-Rechtsstreit endet mit Abweisung erschien auf BitcoinEthereumNews.com. Der Versuch des Krypto-Investors Roger Metz,Der Beitrag „Zu weit gefasst und irrelevant" – Coinbase-Nutzers IRS-Rechtsstreit endet mit Abweisung erschien auf BitcoinEthereumNews.com. Der Versuch des Krypto-Investors Roger Metz,

„Zu weitreichend und irrelevant" – Coinbase-Nutzers Rechtsstreit mit dem IRS endet mit Abweisung

2026/03/20 11:41
3 Min. Lesezeit
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Der Versuch des Krypto-Investors Roger Metz, die Vorladung des Internal Revenue Service (IRS) für seine Finanzunterlagen zu blockieren, ist gescheitert. 

Das Finanzamt hatte eine Prüfung von Metz' Bundessteuererklärung für 2022 beantragt, doch die Situation eskalierte schnell. 

Obwohl der Nutzer zunächst die Auslassung durch Coinbase feststellte und eine geänderte Steuererklärung mit zusätzlichen 14.700 $ für den Zeitraum 2022 einreichte, forderte die Behörde Metz' gesamte Aktivität auf der Plattform seit deren Start. 

Die Aufsichtsbehörde forderte zusätzliche Verifizierung, einschließlich Kontoinformationen, physische Adressen, Kommunikation mit Coinbase und detaillierte Plattform-Aktivitätsprotokolle.

Als Reaktion darauf reichte Metz im vergangenen Jahr eine Petition beim Northern District of California ein, um die IRS-Vorladung zu blockieren. Über seine Anwälte argumentierte er, dass die IRS-Anfrage „zu weitreichend und irrelevant" sei, da sie jahrelange persönliche Daten fordere, die nichts mit der Steuerprüfung für 2022 zu tun hätten. 

Für ihn war das Bestreben des IRS, auf seine private Kommunikation und Kontoprotokolle zuzugreifen, eine Verletzung der Privatsphäre. Er fügte hinzu, dass das Finanzamt in „böser Absicht" gehandelt habe, weil es nicht mit ihm kommunizierte, selbst nachdem die geänderte Bundessteuererklärung für 2022 eingereicht wurde.  

Gründe des Gerichts für die Abweisung

Das Gericht entschied jedoch nicht über seine Datenschutzargumente oder -bedenken, sondern auf Grundlage von Verfahrensrichtlinien. 

Am 18.03., entschied die US-Bezirksrichterin Araceli Martínez-Olguín gegen Roger Metz und stellte fest, dass er es versäumt habe, die relevanten Regierungsbehörden im Voraus über die Petition zu informieren. 

Quelle: Pacer Monitor 

Gemäß US-Verfahrensrichtlinien müssen Beklagte über Klagen informiert werden, um sicherzustellen, dass sie Zeit zur Reaktion haben. 

In Metz' Fall hätten neben dem IRS auch der US-Staatsanwalt des örtlichen Bezirks und der Generalstaatsanwalt in Washington innerhalb von 90 Tagen nach Einreichung der Petition benachrichtigt werden müssen. 

Das lässt wenig Raum für Spekulationen darüber, ob das Gericht die IRS-Vorladung als Verletzung der Privatsphäre behandelt hätte. 

Dennoch bleibt das aktuelle Krypto-Steuerberichtssystem des IRS sehr streng. 

Derzeit verpflichtet das IRS Krypto-Börsen, die Brutto-Krypto-Verkäufe der Nutzer und die Kostenbasis (Kaufpreis) für jeden gekauften Vermögenswert im Formular 1099-DA zu melden. Eine Abweichung zwischen diesem (1099-DA) und den vom Nutzer gemeldeten Zahlen wird wahrscheinlich weitere Prüfungen durch die Steuerbehörde auslösen. 

Für den Steuerzeitraum 2025-2026 hat das IRS die Regeln jedoch etwas gelockert und erlaubt Krypto-Inhabern, ihre Vermögensverkäufe für Steuerzwecke selbst zu identifizieren und zu melden.  


Abschließende Zusammenfassung 

  • Ein US-Richter wies Roger Metz' Petition zur Blockierung der IRS-Vorladung für seine historischen Finanzdaten aus verfahrenstechnischen Gründen ab. 
  • Das Krypto-Steuerberichtssystem des IRS bleibt streng, aber es hat einige Regeln für den Zeitraum 2026 gelockert. 

Quelle: https://ambcrypto.com/overbroad-and-irrelevant-coinbase-users-irs-battle-ends-in-dismissal/

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