Die U.S. Börsenaufsichtbehörde SEC hat einen Vorschlag vorgelegt, der laut SEC-Kommissarin Hester Peirce dazu beitragen könnte, jahrelange Verwirrung darüber zu beseitigen, wie eine wichtige Broker-Dealer-Regel marktübergreifend angewendet wird.
Am Montag schlug die SEC eine Änderung der Regel 15c2-11 vor, die die Berichtspflichten für Broker-Dealer auf dem Over-the-Counter-Markt nur auf Aktienwerte beschränken würde und damit die umfassendere Auslegung von 2021 faktisch rückgängig macht.
Die SEC-Regel 15c2-11 wurde erstmals 1971 eingeführt, um sicherzustellen, dass Broker-Dealer aktuelle Emittenteninformationen pflegen, bevor sie Over-the-Counter-Kurse veröffentlichen können.
Durch die Verpflichtung von Unternehmen, aktuelle Informationen über einen Emittenten zu prüfen und zu pflegen, sollte die Regel Risiken in dünn gehandelten Märkten reduzieren, insbesondere bei Penny Stocks.
Ohne diese Informationen ist es einem Broker-Dealer nicht gestattet, Kursnotierungen für ein Wertpapier auf OTC-Märkten einzuleiten oder wiederaufzunehmen.
Die Regel wurde jedoch 2021 neu interpretiert, um über Aktienwerte hinaus auf andere Anlageklassen ausgedehnt zu werden, und infolgedessen gab es Fragen darüber, ob sie auf Krypto-Vermögenswerte anwendbar sein kann, wenn diese als Wertpapiere klassifiziert werden.
Der Vorschlag der SEC würde den Anwendungsbereich der Regel auf Aktienwerte beschränken.
Daher müssen Broker-Dealer diese Berichtspflichten nicht auf Krypto-Vermögenswerte anwenden, selbst in Fällen, in denen Fragen zu ihrer Klassifizierung als Wertpapiere ungelöst bleiben.
Dies könnte es für Broker-Dealer einfacher machen, Krypto-Handel zu unterstützen und digitale Vermögenswerte zu notieren, ohne auf Offenlegungsstandards angewiesen sein zu müssen, die nicht mit der Funktionsweise dieser Vermögenswerte übereinstimmen.
Eine öffentliche Kommentierungsfrist wurde eröffnet, in der die Kommission Rückmeldungen darüber einholt, ob die Definition von Aktienwerten auf Krypto-Vermögenswerte ausgedehnt werden sollte und wie die Regel künftig angewendet werden sollte.
Laut Kommissarin Peirce, die auch die Krypto-Task-Force der Behörde leitet, könnte der Vorschlag dazu beitragen, die durch die frühere Auslegung entstandene Verwirrung zu beseitigen.
"Nach ihrem Wortlaut hat sich der Text von Regel 15c2-11 immer auf Kursnotierungen eines 'Wertpapiers' bezogen. Marktteilnehmer und andere Beobachter, einschließlich mir, verstanden die Regel jedoch so, dass sie sich nur auf Kursnotierungen von Over-the-Counter ('OTC') Aktienwerten bezieht,"
Es muss jedoch beachtet werden, dass es noch keine endgültige Entscheidung darüber gibt, ob "Aktienwerte" Krypto-Vermögenswerte einschließen könnten.
Peirce sagte, sie werde "Fragen zur Definition von 'Aktienwert', zur Anwendung der Regel auf Krypto-Vermögenswerte und zu den angemessenen nächsten Schritten im Hinblick auf die Bildung eines 'Expertenmarktes'" genau beobachten.


