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Yuga Labs einigt sich mit Ryder Ripps, sichert umfassendes Verbot von RR/BAYC NFTs

2026/04/09 09:24
3 Min. Lesezeit
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Yuga Labs hat eine Einigung mit den Künstlern Ryder Ripps und Jeremy Cahen erzielt. Damit endet ein langwieriger Rechtsstreit über die Verwendung der Bored Ape Yacht Club [BAYC]-Marke in konkurrierenden Non-fungible-Token (NFT)-Kollektionen.

Die Vereinbarung beendet einen Fall, der in der gesamten Non-fungible-Token (NFT)-Branche genau beobachtet wurde und sich um die Frage drehte, ob derivative Kollektionen, die als künstlerische Kritik dargestellt werden, etablierte Non-fungible-Token (NFT)-Marken verwenden können, ohne gegen das Markenrecht zu verstoßen.

Vergleich verhängt weitreichende Beschränkungen für BAYC-Nutzung

Gerichtsunterlagen zeigen, dass der Vergleich eine vereinbarte dauerhafte einstweilige Verfügung umfasst, die umfangreiche Einschränkungen für die Aktivitäten der Beklagten vorsieht.

Gemäß den Bedingungen ist es Ripps und Cahen dauerhaft untersagt, BAYC-bezogene Marken zu verwenden, einschließlich Namen, Logos und zugehöriger Markenelemente, in Verbindung mit Waren oder Dienstleistungen. 

Dies gilt für Non-fungible-Token (NFT), Websites, Social-Media-Konten und andere digitale oder physische Produkte.

Die Beschränkungen erstrecken sich auch auf die RR/BAYC-Kollektion selbst und verbieten jegliches weitere Minting, Marketing, Verkauf oder Bewerbung der Non-fungible-Token (NFT) sowie die Erhebung damit verbundener Lizenzgebühren.

RR/BAYC-Ökosystem effektiv stillgelegt

Im Rahmen des Vergleichs müssen die Beklagten alle verbleibenden RR/BAYC Non-fungible-Token (NFT), zugehörige Domainnamen und verbundene Vermögenswerte innerhalb eines festgelegten Zeitraums an Yuga Labs übertragen.

Die Vereinbarung gewährt Yuga Labs auch die Kontrolle über die Schlüsselinfrastruktur, einschließlich Smart-Contract ( Intelligenter Vertrag), Websites und Social-Media-Konten, die mit der Kollektion verbunden sind.

Darüber hinaus sind die Beklagten verpflichtet, bestehende Online-Inhalte zu entfernen, die auf die BAYC-Marke verweisen, und die Einhaltung der einstweiligen Verfügung zu bestätigen.

Zusammen zerlegen diese Maßnahmen das RR/BAYC-Ökosystem effektiv und verhindern jegliche zukünftige Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Projekt.

Fall schließt vor potenziellem Prozess ab

Die im Jahr 2022 eingereichte Klage warf den Beklagten Markenverletzung und Cybersquatting vor, nachdem sie die RR/BAYC-Kollektion gestartet hatten, die Bilder der ursprünglichen BAYC Non-fungible-Token (NFT) wiederverwendete.

Der Fall hatte mehrere rechtliche Phasen durchlaufen, einschließlich einer Berufung, die die Voraussetzungen für einen möglichen Prozess schuf. Beide Parteien haben nun jedoch bestätigt, dass sie eine Vereinbarung zur Beilegung aller Ansprüche erreicht haben.

Die finanziellen Bedingungen des Vergleichs wurden nicht offengelegt.

Was dies für Non-fungible-Token (NFT) und IP-Durchsetzung bedeutet

Obwohl der Fall ohne ein endgültiges Geschworenenurteil endet, verstärkt das Ergebnis, wie geistige Eigentumsrechte im Non-fungible-Token (NFT)-Bereich angewendet werden.

Der Umfang der einstweiligen Verfügung legt nahe, dass Non-fungible-Token (NFT)-Kollektionen als kommerzielle Güter behandelt werden können, die dem traditionellen Markenschutz unterliegen, selbst wenn sie über dezentrale Infrastruktur eingesetzt werden.

Es hebt auch die Grenzen der Verwendung künstlerischer oder satirischer Rahmenbedingungen hervor, wenn Projekte auf erkennbares Branding setzen, das Verbraucherverwirrung verursachen könnte.

Im weiteren Sinne zeigt der Vergleich, dass Gerichte bereit sind, die Kontrolle über Non-fungible-Token (NFT)-bezogene Infrastruktur anzuerkennen und durchzusetzen, einschließlich Smart-Contract ( Intelligenter Vertrag) und zugehöriger digitaler Vermögenswerte.


Abschließende Zusammenfassung

  • Der Vergleich verhängt ein umfassendes Verbot von RR/BAYC Non-fungible-Token (NFT) und verstärkt den Markenschutz für etablierte Non-fungible-Token (NFT)-Marken.
  • Obwohl es sich nicht um eine definitive Gerichtsentscheidung handelt, signalisiert das Ergebnis eine stärkere Durchsetzung der geistigen Eigentumsrechte in Non-fungible-Token (NFT)-Ökosystemen.

Quelle: https://ambcrypto.com/yuga-labs-settles-with-ryder-ripps-secures-sweeping-ban-on-rr-bayc-nfts/

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